Der Mandant hat sich selbst und auch über die Internetseite des Maklers über seinen eigenen Versicherungswunsch informiert und wünscht ausdrücklich den Onlineabschluss im Rahmen des Fernabsatzes der vorgenannten Versicherung ohne eine persönliche Beratung über alternative Versicherungsprodukte. Der Mandant verzichtet auch auf die Erstellung einer Beratungsdokumentation. Diese automatisierte Onlinevermittlung über den Vermittler ist nur möglich, wenn der Mandant ausdrücklich auf eine Beratung und auch auf die Dokumentation einer Beratung verzichtet. Deshalb hat der Mandant diese Erklärung in Textform (z.B. per Email) an den Vermittler zu senden unter der Angabe, dass er als Erklärender selbst der Absender und der künftige Versicherungsnehmer ist. Hierdurch kann der Mandant wirksam auf die Beratung und Dokumentation verzichten. Gesetzlich sind wir als Vermittler verpflichtet, Sie auf Folgendes ausdrücklich hinzuweisen: Rechtsbelehrung: Der Mandant ist ausdrücklich darauf hingewiesen worden, dass sich ein Verzicht nachteilig auf seine Möglichkeit auswirken kann, gegen den Versicherungsvermittler Schadenersatzansprüche nach § 63 VVG geltend zu machen. In Kenntnis dieser Rechtsbelehrung wünscht der Mandant im Rahmen des Fernabsatzes die Vermittlung der oben genannten Versicherung, ohne dass der Vermittler:
Beratungs- und Dokumentationsverzicht
© 2016 BEST GmbH. Design by mediadetail