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Beratungs- und Dokumentationsverzicht

Der Mandant hat sich selbst und auch über die Internetseite des Maklers über seinen eigenen Versicherungswunsch informiert und wünscht ausdrücklich den Onlineabschluss im Rahmen des Fernabsatzes der vorgenannten Versicherung ohne eine persönliche Beratung über alternative Versicherungsprodukte. Der Mandant verzichtet auch auf die Erstellung einer Beratungsdokumentation.

Diese automatisierte Onlinevermittlung über den Vermittler ist nur möglich, wenn der Mandant ausdrücklich auf eine Beratung und auch auf die Dokumentation einer Beratung verzichtet. Deshalb hat der Mandant diese Erklärung in Textform (z.B. per Email) an den Vermittler zu senden unter der Angabe, dass er als Erklärender selbst der Absender und der künftige Versicherungsnehmer ist. Hierdurch kann der Mandant wirksam auf die Beratung und Dokumentation verzichten.

Gesetzlich sind wir als Vermittler verpflichtet, Sie auf Folgendes ausdrücklich hinzuweisen:
Rechtsbelehrung:
Der Mandant ist ausdrücklich darauf hingewiesen worden, dass sich ein Verzicht nachteilig auf seine Möglichkeit auswirken kann, gegen den Versicherungsvermittler Schadenersatzansprüche nach § 63 VVG geltend zu machen.

In Kenntnis dieser Rechtsbelehrung wünscht der Mandant im Rahmen des Fernabsatzes die Vermittlung der oben genannten Versicherung, ohne dass der Vermittler:

  • eine Beratung geleistet hat und
  • eine Beratungsdokumentation der Vermitlung erfolgt.

Als ausdrücklichen Nachweis dieses Verzichtes schickt der Absender mit seinem vollständigen Namen diese ausdrückliche Erklärung an den Vermittler. Bevor diese Erklärung per Email bei dem Vermittler eingeht, kann eine automatisierte Weiterleitung des Versicherungswunsches des Mandanten nicht erfolgen.

Der Mandant hat ansonsten Kontakt zu dem Vermittler aufzunehmen und sich beraten zu lassen, um ein geeignetes Produkt für den Versicherungswunsch des Mandanten zu finden.

Der Mandant konnte die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen und der in einer Rechtsverordnung nach § 7 Abs.2 VVG bestimmten Informationen sowie des Produktinformationsblattes rechtzeitig vor Abgabe seiner Willenserklärung einsehen und hat sich nach reiflicher Überlegung für die Beantragung des oben genannten Versicherungsschutzes entschieden.

Diese Verzichtserklärung ist nicht für Versicherungsanlageprodukte gedacht oder geeignet.

Ich erkläre mich mit dem Verzicht auf eine Beratung und eine Beratungsdokumentation ausdrücklich einverstanden.

Beratungs- und Dokumentationsverzicht